Sicherungsschein und Zahlungsbesicherung bei Yachtcharter [Stand: 4.1.2010]


Viele Charterkunden legen Wert darauf, daß Ihre Anzahlungen abgesichert werden und fragen dann nach einem "Sicherungsschein".

Was ist eigentlich ein "Sicherungsschein?"

Mit dem Sicherungsschein sichern (deutsche) Reiseveranstalter erhaltene Zahlungen ab.
Reiseveranstalter
ist eine Einzelfirma (Person) oder sonstige juristische Person, welche Reiseleistungen bündelt, und diese als Paket anbietet und verkauft.
Eine solche Reiseleistung ist beispielsweise ein Paket aus Flug plus Transfer plus Hotel , aber es könnte auch ein Flug plus Yacht plus Skipper sein.

Die Charter einer Yacht zum Selbstsegeln ist aber juristisch gesehen keine "Reiseveranstaltung", sondern "Miete eines beweglichen Gegenstandes" und hat mit einer "Reiseveranstaltung" nichts zu tun.

Für solche "Yachtcharter" gibt es zwar Spezialpolicen aber dabei gibt es (wie eigentlich immer bei Versicherungen) teilweise erhebliche Einschränkungen.

So haben einige Versicherer Gesamthöchstdeckungssummen - das heißt: es sind z.B. nur 200.000 Euro insgesamt versichert. Wenn im Schadenfall (Konkurs des Versicherten oder eines seiner Partner) dann womöglich (zum Beispiel) 400.000 Euro Sicherungsscheine ausgegeben wurden, kann man nur darauf hoffen, daß die Versicherung sich kulant zeigt.

Dazu kommt eine weitere Schwierigkeit:
Ihr Charter-Vertragspartner ist immer die ausländische Charterbasis (= ausländische Firma)
, auch, wenn diese im Verbund einer deutschen Betreibergesellschaft ist (dies ist bei vielen größeren Vercharterern so).
D
er letztendliche Geldempfänger ist der ausführende Vertragspartner und dieser ist immer eine im Ausland sitzende Charterfirma, denn nur am Ort der Basis registrierte Firmen dürfen dort legal verchartern.

Daher sollte man genau hinsehen, wer denn eigentlich genau versichert ist!

Häufig geben deutsche Agenturen einen Sicherungsschein aus, und implizieren damit, daß die Zahlung versichert sei. Das ist aber NICHT der Fall, wenn - wie meistens - der Sicherungsschein sich nur auf die deutsche Firma (Agentur) bezieht, und nicht auf die ausführend Charterfirma vor Ort (der letztendliche Geldempfänger).

Wichtig zu wissen:

Charteragenturen sind fast immer unabhängige Handelsvertreter, die den Mietvertrag der Charterfirma zwischen Kunde und Charterfirma VERMITTELN! (und daher meistens selbst nichts "veranstalten" oder "vermieten"!).
Das ist auch völlig legal und seriös - man arbeitet als ganz normaler Handelsvertreter.

Wir auch.
Manche Agenturen gaukeln aber vor, es wären die Zahlungen zu 100% abgesichert!
Das ist jedoch oft unwahr und es wird daher dabei eine Sicherheit vorgegaukelt, die es tatsächlich nicht gibt!

Gelegentlich wird auch behauptet, man sei ja "Veranstalter" .
Das mag ja sein, daß man neben seiner Yachtvermittlung irgendwas anderes veranstaltet aber bis auf ganz wenige Ausnahmen, nämlich Firmen, die eigene Flotten unterhalten, sind Yachtcharter-Agenturen VERMITTLER im Namen und Auftrag der vermittelten Firma und Erfüllungsort ist die ausländische Basis.
Wären die das nicht, wäre Erfüllungsort in D und die Vermittler müssten die 19% Mwst zahlen, und zwar auf den Gesamtumsatz, was wiederum oft die Provisionserlöse übersteigen würde!

Der Sicherungsschein einer Agentur alleine nutzt dem Kunden aber gar nichts!

Damit ist nur die Zahlung an diese Agentur versichert!
Und zwar auch nur bis zu dieser Agentur und nicht, wenn die Agentur pflichtgemäß die Zahlung weiterleitet!
Leitet die Agentur die Chartersumme wie üblich an den Vercharterer weiter, ist die Haftung der Agentur beendet. Nur, wenn die ausführende (ausländische) Charterfirma auch versichert ist, oder wenn die vermittelnde Agentur als "Veranstalter" tätig würde, wäre die Zahlung abgesichert - und das ist sehr häufig eben nicht der Fall, wenn die ausländische Firma Vertragspartner wird.

Tip: Achten Sie darauf, was auf dem Sicherungsschein GENAU angegeben ist!
Gerade seit dem Großkonkurs der österreichischen "Blu Balu" im Juli 2007 reiten einige Leute auf der "Sicherungsschein-Welle", aber bei genauem Hinsehen ist so manche Besicherung wieder nur eine scheinbare Sicherheit!

Die versicherten Firmen müssen auf einer - für manchen Branchenkenner obskuren - "Ratingliste" erscheinen.
Wie man darauf kommt und warum man nicht dort erscheint, ist gelegentlich nicht nachvollziehbar.
So können sich auch interne Verhältnisse bei den Firmen mal schnell ändern - ob und inwieweit dies durchdringt, bleibt zumindest fraglich! Außerdem sind die Haftungsgesamtgrenzen beschränkt - ob und wie weit eine Agentur nur bis 100.000 € oder bis 1.000.000 € versichert ist, ist dem Kunden nicht ersichtlich.

Gerne behaupten auch ausländische Firmen, wenn oder daß Sie auf Bonitätslisten stehen (und implizieren, das sei bereits die Versicherung): " Wir sind von XY-Versicherung anerkannt...".
Jedoch sagt das überhaupt nichts aus - denn nur, wer Prämien bezahlt, ist auch versichert!

Fakt ist: es ist NICHT möglich, daß ICH für meine Geschäftspartner eine Versicherungsdeckung bekomme, wenn diese selbst sich nicht offenlegen. Das ist nicht nur im Yachtcharter so, sondern in allen Branchen!
Das wiederum ist - so die Erfahrung aus 20 Jahren Yachtcharter - so gut wie unmöglich und auch die permanente Überprüfung ist schlichtweg zu aufwändig und zu teuer!

Es wäre zwar möglich, daß die Agentur die Haftung für ihre Kunden übernimmt - aber warum sollte jemand eine Vollhaftung oder Bürgschaft für das Geschäftsrisiko anderer Leute im Ausland übernehmen ohne dafür bezahlt zu werden? Dafür sind die Handelsspannen zu gering.

Die meisten ausländischen Firmen nehmen gerne für sich beste Bonität (verbal) in Anspruch, aber belegen ungern (meist überhaupt nicht) ihre personellen und finanziellen Verhältnisse, und versichern auch meistens nichts! Man kann froh sein, wenn die Hausbank der ausländischen Firma eine allgemeine Bankauskunft in englisch verfasst - daß die sich morgen schon anders lesen kann, ist auch in Deutschland nichts Neues!

Einige Charterfirmen sind Tochterunternehmen deutscher Charterfirmen. Bei diesen umfasst der Sicherungsschein meist sie selbst sowie deren ausführende lokale Tochterfirma. Soweit dies der Fall ist, wird Ihnen nach Eingang der Anzahlung der Sicherungsschein direkt von der Charterfirma zugesandt!
Sie können bei diesen Firmen sicher sein, daß Ihre Zahlung so gut wie möglich abgesichert ist!

Bei ausländische Firmen, die keine Sicherungsscheine ausgeben, recherchieren wir, soweit uns dies möglich ist, die Seriösität und Bonität. Ein ungedecktes "Restrisiko" bleibt, und wir sichern Sie in diesen Fällen über die ATRADIUS-Versicherung der TRUSTED SHOPS bis 2500 € kostenfrei ab. Bei größeren Beträgen als 2500 € kann man auch andere Wege der Besicherung finden, ab größeren Beträgen sind z.B. Bankbürgschaften möglich.

Wir treffen für Sie eine Vorauswahl an seriösen Partnern:
Unsere Charterpartner sind überwiegend langjährig etablierte und seit vielen Jahren problemlos mit uns zusammenarbeitende Betriebe, denen wir vertrauen!
Neue Charterpartner gehen durch einen Prüfungsprozess - nicht wenige fallen da durch´s Raster.
Wir nehmen nicht jeden dahergelaufenen Anbieter, der mal eben eine email schickt und eine website vorschiebt - wir wollen wissen, wer, wie was, wann usw... das mögen erstaunlich viele Charterfirmen , auch Firmen in deutscher Hand, teilweise langjährig im Markt agierende! - nicht sagen!
Da fragen wir uns schon, was es zu verbergen gibt, wenn man nichtmal sagen kann, wer der Inhaber ist, wer Geschäftsführungsbefugnis hat, und wer Inkassovollmacht. Alles völlig geschäftsübliche Informationen zwischen Geschäftspartnern, die ja oft nicht unerhebliche Beträge bewegen.
Und solche Anbieter kommen dann bei uns auch nicht auf die Angebotsliste!

Damit kann man zwar nicht jedes Risiko ausschließen, denn auch wir können ja nur begrenzt prüfen, aber wir können dadurch das Risiko erheblich reduzieren!

Einfach "irgendeine" Firma aus dem Internet herauszusuchen, und dieser tausende von € zu überweisen ist unverantwortlich - leider arbeiten nicht wenige Agenturen so. Wer tausende Yachten in unzähligen Revieren weltweit anbietet, KANN diese Basen garnicht alle gesehen haben!

Zudem: je billiger eine Yacht angeboten wird, umso vorsichtiger sollten Sie werden!
Betrügern geht es um das schnelle Geld - man kann leicht eine Yacht 40 oder 50 % billiger als Marktpreis anbieten, wenn man nicht liefern muß!
Und auch dann: so Mancher lieferte zwar zunächst, aber über Jahre wuchs ein Schneeballsystem, welches immer neue und mehr Kunden braucht, um die Altschulden zu bezahlen, aber irgendwann nimmt das Wachstum ab (Konsolidierung), so daß diese Firma/Agentur am Ende zusammenbricht - den Letzten beißen dann die Hunde...
In 2007 ging die nach dieser Methode österreichische Billigagentur pleite und hat nach Presseberichten einen Millionenschaden hinterlassen!

Leider gibt es schon wieder einige nach dieser Methode arbeitendende Harakiri-"Geschäftsleute" - viel versprechen, wenig halten, auf Dauer untergehen!

In unserer langjährigen Tätigkeit im Yachtcharter seit 1991 hatte noch keiner unserer Kunden einen Ausfall zu beklagen!

Dennoch empfehlen wir, vorsichtig zu sein, und das tun WIR für Ihre Sicherheit:

1.) da wir als erste und derzeit (seit 2007 und per Stand 10/09) einzige Web-Yachtagentur von TRUSTED SHOPS zertifiziert sind, werden alle Anzahlungen bis 2500 €/Monat für Sie absolut kostenlos durch die Atradius Versicherung gedeckt!

Zahlungsabsicherung durch Trusted Shops Zertifizierung

Klicken Sie auf das Logo von Trusted Shops für mehr Info oder besuchen Sie www.charterpartner.de

 

2.) einige deutsche Charterfirmen geben für ihre eigenen Basen Sicherungsscheine aus. Diese werden Ihnen nach Zahlungseingang zugesendet - Sie können uns jederzeit nach dem Status der jeweiligen Firma fragen.

3.) Sofern Sie eine höherpreisige Charter bei einem ausländischen Vercharterer abschließen, ist es überlegenswert, den vollen Betrag abzusichern. Hierfür bieten wir Ihnen eine Spezial-Anzahlungsversicherung in Zusammenarbeit mit EIS-Yachtversicherungsagentur (Berlin) über die UNIQUA Versicherung. Dabei werden sich bewerbende Firmen bonitätsgeprüft und für diese Firmen können dann ad hoc Versicherungen abgeschlossen werden. Lesen Sie mehr zu diesem Angebot HIER

4.) ab ca. 10.000 € Haftungssumme lohnt es sich, eine Bankbürgschaft zu verlangen, sprechen Sie uns an, wir arrangieren dann eine entsprechende Besicherung durch den Vercharterer bzw dessen Bank

 


Impressum


 

www.czarter-czartery.pl
www.snowpage.de Skifahren in osteuropäischen Skigebieten zwischen Polen, Tschechien und Bulhgarien bis Kasachstan

www.charterpartner.com unsere Homeserveradresse für die Datenbank mit tausenden Yachten geprüfter Charterfirmen

www.rejsy-integracyjne.pl
www.transport-transportowe.pl
www.sportina682.republika.pl

unsere polnische Jachtow website und wir bieten Yachten auf Mallorca zum Segeln
wir sind auch in Russland online ebenso wie in Schweden seglen
unsere italienischen Freunde buchen barche a vela
Holländer zeilen in de middellandse zee und unser Programmierer fährt gerne Ski in osteuropäischen Skigebieten