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Sicherungsschein und Zahlungsbesicherung bei Yachtcharter [Stand: 4.1.2010] |
Was ist eigentlich ein "Sicherungsschein?"Mit
dem
Sicherungsschein sichern (deutsche) Reiseveranstalter erhaltene
Zahlungen ab. Die
Charter einer Yacht zum Selbstsegeln ist aber juristisch gesehen keine "Reiseveranstaltung",
sondern "Miete eines beweglichen Gegenstandes" und hat mit einer
"Reiseveranstaltung" nichts zu tun. So haben einige Versicherer Gesamthöchstdeckungssummen - das heißt: es sind z.B. nur 200.000 Euro insgesamt versichert. Wenn im Schadenfall (Konkurs des Versicherten oder eines seiner Partner) dann womöglich (zum Beispiel) 400.000 Euro Sicherungsscheine ausgegeben wurden, kann man nur darauf hoffen, daß die Versicherung sich kulant zeigt. Dazu
kommt eine weitere Schwierigkeit: Daher sollte man genau hinsehen, wer denn eigentlich genau versichert ist! Häufig geben deutsche Agenturen einen Sicherungsschein aus, und implizieren damit, daß die Zahlung versichert sei. Das ist aber NICHT der Fall, wenn - wie meistens - der Sicherungsschein sich nur auf die deutsche Firma (Agentur) bezieht, und nicht auf die ausführend Charterfirma vor Ort (der letztendliche Geldempfänger). Wichtig zu wissen: Charteragenturen
sind fast immer unabhängige Handelsvertreter,
die den Mietvertrag der Charterfirma
zwischen Kunde und Charterfirma VERMITTELN! (und
daher meistens selbst nichts "veranstalten" oder "vermieten"!). Gelegentlich wird auch behauptet, man sei ja "Veranstalter" . Der Sicherungsschein einer Agentur alleine nutzt dem Kunden aber gar nichts!Damit
ist nur die Zahlung
an diese Agentur versichert! Tip: Achten
Sie darauf, was auf dem Sicherungsschein GENAU angegeben ist! Die versicherten Firmen müssen auf einer - für manchen Branchenkenner
obskuren - "Ratingliste" erscheinen. Gerne behaupten auch ausländische Firmen, wenn oder daß Sie auf Bonitätslisten stehen (und implizieren, das sei bereits die Versicherung): " Wir
sind von XY-Versicherung anerkannt...". Fakt
ist: es ist NICHT möglich, daß ICH für meine Geschäftspartner eine Versicherungsdeckung
bekomme, wenn diese selbst sich nicht offenlegen. Das ist nicht nur im Yachtcharter so, sondern in allen Branchen! Es wäre zwar möglich, daß die Agentur die Haftung für ihre Kunden übernimmt - aber warum sollte jemand eine Vollhaftung oder Bürgschaft für das Geschäftsrisiko anderer Leute im Ausland übernehmen ohne dafür bezahlt zu werden? Dafür sind die Handelsspannen zu gering. Die meisten ausländischen Firmen nehmen gerne für sich beste Bonität (verbal) in Anspruch, aber belegen ungern (meist überhaupt nicht) ihre personellen und finanziellen Verhältnisse, und versichern auch meistens nichts! Man kann froh sein, wenn die Hausbank der ausländischen Firma eine allgemeine Bankauskunft in englisch verfasst - daß die sich morgen schon anders lesen kann, ist auch in Deutschland nichts Neues! Einige
Charterfirmen sind Tochterunternehmen deutscher Charterfirmen.
Bei diesen umfasst der Sicherungsschein meist sie
selbst sowie deren ausführende
lokale Tochterfirma. Soweit dies der Fall ist, wird Ihnen
nach Eingang der Anzahlung der Sicherungsschein direkt von der
Charterfirma zugesandt! Bei ausländische Firmen, die keine Sicherungsscheine ausgeben, recherchieren wir, soweit uns dies möglich ist, die Seriösität und Bonität. Ein ungedecktes "Restrisiko" bleibt, und wir sichern Sie in diesen Fällen über die ATRADIUS-Versicherung der TRUSTED SHOPS bis 2500 € kostenfrei ab. Bei größeren Beträgen als 2500 € kann man auch andere Wege der Besicherung finden, ab größeren Beträgen sind z.B. Bankbürgschaften möglich. Wir
treffen für Sie eine Vorauswahl
an seriösen Partnern: Damit kann man zwar nicht jedes Risiko ausschließen, denn auch wir können ja nur begrenzt prüfen, aber wir können dadurch das Risiko erheblich reduzieren! Einfach "irgendeine" Firma aus dem Internet herauszusuchen, und dieser tausende von € zu überweisen ist unverantwortlich - leider arbeiten nicht wenige Agenturen so. Wer tausende Yachten in unzähligen Revieren weltweit anbietet, KANN diese Basen garnicht alle gesehen haben! Zudem:
je billiger eine Yacht angeboten wird, umso vorsichtiger sollten
Sie werden! Leider
gibt es schon wieder einige nach dieser Methode arbeitendende Harakiri-"Geschäftsleute" -
viel versprechen, wenig halten, auf Dauer untergehen! Dennoch empfehlen wir, vorsichtig zu sein, und das tun WIR für Ihre Sicherheit:1.) da wir als erste und derzeit (seit 2007 und per Stand 10/09) einzige Web-Yachtagentur von TRUSTED SHOPS zertifiziert sind, werden alle Anzahlungen bis 2500 €/Monat für Sie absolut kostenlos durch die Atradius Versicherung gedeckt! Klicken Sie auf das Logo von Trusted Shops für mehr Info oder besuchen Sie www.charterpartner.de
2.) einige deutsche Charterfirmen geben für ihre eigenen Basen Sicherungsscheine aus. Diese werden Ihnen nach Zahlungseingang zugesendet - Sie können uns jederzeit nach dem Status der jeweiligen Firma fragen. 3.) Sofern Sie eine höherpreisige Charter bei einem ausländischen Vercharterer abschließen, ist es überlegenswert, den vollen Betrag abzusichern. Hierfür bieten wir Ihnen eine Spezial-Anzahlungsversicherung in Zusammenarbeit mit EIS-Yachtversicherungsagentur (Berlin) über die UNIQUA Versicherung. Dabei werden sich bewerbende Firmen bonitätsgeprüft und für diese Firmen können dann ad hoc Versicherungen abgeschlossen werden. Lesen Sie mehr zu diesem Angebot HIER 4.) ab ca. 10.000 € Haftungssumme lohnt es sich, eine Bankbürgschaft zu verlangen, sprechen Sie uns an, wir arrangieren dann eine entsprechende Besicherung durch den Vercharterer bzw dessen Bank
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