Es
ist ein verständlicher Wunsch , daß lange vor Charterstart oder Reiseantritt geleistete Anzahlungen abgesichert werden.
Meist ist dann die Rede von
einem "Sicherungsschein".
Was
steckt hinter dem Sicherungsschein?
Der
Sicherungsschein ist ein in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenes
Sicherungsinstrument für Kundenzahlungen an Reiseveranstalter.
Ein
Reiseveranstalter ist eine Person oder Firma,
die Reiseleistungen
bündelt, und diese in Deutschland anbietet und
als Paket verkauft.
Eine Reiseleistung ist z.B. ein Kombi-Paket
aus Flug+Transfer+Hotel , aber es könnte
auch ein Paket aus Flug+Yacht+Skipper sein.
Aber
die Charter einer Yacht zum Selbstsegeln oder auch mit zugebuchtem Skipper ist rechtlich gesehen
keine "Reiseveranstaltung",
sondern "Miete"!
Ihr Charter-Vertragspartner ist i.d.R. eine ausländische Firma,
denn nur am Sitz der Basis registrierte Firmen dürfen dort
legal verchartern. Dies gilt auch, wenn diese Charterbasis eine "Filiale" einer deutschen
Betreibergesellschaft ist (dies ist z.B. bei einigen größeren
deutschen Vercharterern so).
Der letztendliche
Vertragspartner ist also der Geldempfänger und dieser
ist in fast allen Fällen eine im Ausland sitzende Charterfirma.
Daher muß man genau hinsehen,
wer genau versichert ist!
Manche
sagen: "Interessiert
mich nicht, denn ich buche bei meiner Agentur im Inland!"
Fataler Irrtum!
Es gilt immer der Vertrag der Charterfirma in derer Landessprache, und das Recht am Erfüllungsort = Ausland.
Charteragenturen
sind fast ausnahmslos Handelsvertreter,
die den (Yachtmiet-) Vertrag der Charterfirma
lediglich zwischen Kunde und Charterfirma VERMITTELN! (und
selbst nichts "veranstalten" oder "vermieten"!).
Das ist auch ganz seriös - wie ein ganz normaler Handelsvertreter
eben.
Als Kunde denkt man nun, es wären die Zahlungen zu 100%
abgesichert !
Das ist jedoch - wie man bei genauerem Hinsehen
leider häufig
feststellen muß - falsch und es wird manchmal den Kunden
eine Sicherheit vorgegaukelt, die es tatsächlich nicht
gibt! Denn
ein Sicherungsschein
einer Agentur alleine nutzt
dem Kunden gar nichts, denn damit
ist nur die Zahlung
an diese Agentur versichert!
Und zwar auch
nur bis zu dieser Agentur und eben nicht weiter!
Leitet
die Agentur aber wie üblich und ordnungsgemäß die erhaltene Chartersumme an
den Vercharterer weiter, ist die Haftung der Agentur beendet, der Betrag
ist ab
dann nicht
mehr versichert, wenn die Charterfirma ihrerseits selbst nicht versichert ist!
Nur
ein Sicherungsschein der Agentur UND des letztendlichen Geldempfängers,
also der Yachtcharterfirma hat für den Kunden Sinn!
Es
ist also wichtig zu wissen, WER Ihnen einen Sicherungsschein anbietet,
und WAS genau damit abgesichert ist!
*
die
Agentur ist versichert: das umfasst also möglicherweise
NUR die Agentur, aber nicht unbedingt der Vercharterer: hat die
Agentur (pflichtgemäß) die Anzahlung weitergeleitet,
und der Vercharterer geht pleite, ist die
Agentur nicht haftbar zu machen, der Sicherungsschein ist Makulatur!
* wenn
die Agentur VERANSTALTER ist (Definition
beachten!), gilt der Segeltörn als "Reise" (was aber unüblich ist, weil man dann erheblich höhere Haftung trägt!) und
damit müsste
nach üblicher Verfahrensweise die gesamte Leistung versichert sein! Das kann man bei
der Versicherung, die auf dem immer nummerierten (!) und ORIGINALEN Sicherungsschein aufgedruckt
ist, erfragen.
* der
Vercharterer ist versichert = das umfasst nicht (unbedingt) die Agentur - geht die Agentur pleite und hat pflichtwidrig
die erhaltenen Gelder nicht weitergeleitet, ist der
Vercharterer
nicht
zur Herausgabe der Yacht verpflichtet, er wird hingegen auf nochmaliger
Zahlung bestehen!
Wobei sich dann die Frage stellen kann, warum
der Vercharterer diese fehlende Zahlung hingenommen hat, und ob
ihn dann nicht eine Mitschuld und Schadenminderungspflicht trifft!
Aber
setzen Sie das mal gerichtlich im Ausland durch...
Jedenfalls müssten Sie dann das Geld von der deutschen Agentur zurückfordern
- falls die nicht pleite ist...
*
eine ausländische Firma kann keine deutschen
Sicherungsscheine ausgeben, da nur in Deutschland ansässige Firmen
versicherbar sind
*
Achten Sie darauf, was auf dem Sicherungsschein angegeben ist!
Wenn eine (gerade ausländische) Charterfirma sagt:" Wir sind von XY-Versicherung "anerkannt" oder "gelistet".." sagt das überhaupt nichts aus, denn nur, wer Prämien bezahlt,
ist auch versichert!
Auf "Bonitätslisten" werden Firmen genannt, die in der Branche
bekannt, und
noch
nicht
negativ aufgefallen
sind. Das ist ein Indiz für einen gewissen Grad an Bekanntheit, vielleicht
auch für Seriösität, versichert ist
dabei
aber
noch nichts. Ausländische Charterfirmen sehen dazu keinen Grund, denn der deutsche Markt ist nur ein Bruchteil des Gesamtbuchungsvolumens international. Daher delegiert man dies (und die Kosten) an die Agenturen. Wenn also eine Firma auf solch einer Liste steht, kann man - als Charterer oder Agentur oder Charterfirma - Zahlungsabsicherungen per Sicherungsschein einzeln zukaufen.
Wie handhaben wir die Zahlungsbesicherung bei Yachtcharter?
- wir sind seit 1991 im Yachtchartergeschäft und haben noch NIE (!!) einen Zahlungsausfall erleiden müssen.
- Das Gesamtrisiko verteilt sich auf eine Vielzahl von Charterfirmen über die ganze Segelsaison von April bis November und ist daher relativ gering, wie uns eigene kalkulatorische Auswertungen aus über 20 Jahren Yachtcharter unter Berücksichtigung diverser variabler Prämissen zeigen.
- Es
handelt sich bei unseren Charterpartnern um i.d.R. langjährig
etablierte und ständig mit uns zusammenarbeitende Firmen,
so daß ein
hohes Maß an
Sicherheit gegeben ist!
- schon alleine die Listung bei unserem Versicherungspartner EIS (und meist auch Pantaenius) zeigt, dass die jeweilige Firma existiert und seriös ist.
- für kleinere Firmen ist die Listung zu verwaltungsaufwändig und zu kostenintensiv, dennoch müssen die nicht unseriös sein, so mancher kleine Familienbetrieb existiert solide und zuverlässig seit Jahrzehnten! Da ich die Partner teilweise ebensolange kenne, kann ich bei diesen Firmen auch ohne Sicherungsschein ruhig schlafen!
- Neue Charterpartner durchlaufen einen hauseigenen Prüfungsprozess - das
kann nicht jedes Risiko ausschließen, denn auch wir können ja
nur begrenzt prüfen, aber es erheblich reduzieren!
- Sicherungsscheine unserer deutschen Vertragspartner/Charterfirmen erhalten Sie automatisch nach der Anzahlung kostenlos zugesendet
- Sicherungsscheine für fast alle von uns angebotenen Firmen können zugebucht werden.
Fragen? Gerne können Sie anrufen: +49 81 22 95 89 660
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