Skipperversicherungen Yachtcharter

Zusatzversicherungen für Skipper
Kautionsversicherung, Skipperhaftpflichtversicherung, Yachtcharterreiserücktritt, Yachtcharterzahlungsabsicherung

Kautionsversicherung für Charteryachten

Yachten professioneller Vercharterer sind vollkaskoversichert.
Als Eigenanteil (Selbstbehalt) wird die Kaution angesetzt, ab einige hundert € bis mehrere tausend  € werden da vor Törnbeginn fällig, meist per Kreditkarte hinterlegt.
Im Fall eines Schadens behält der Vercharterer dann die Kaution ein.
Wenn man diesen Betrag durch die Teilnehmerzahl teilt, trifft es jeden mehr oder weniger hart.
Bei größeren Kautionsbeträgen ist daher auf jeden Fall eine Kautionsversicherung zu empfehlen.

Skipperhaftpflichtversicherung für Yachtcharterer

Der Hauptverantwortliche an Bord einer Segelyacht, egal ob Eigentum oder gechartert, ist der Skipper.
Schnell kann durch ein unachtsames Manöver, ein Schaden am Material entstehen, der durch die normale Versicherung nicht gedeckt ist. gerade bei Charterern recht wahrscheinlich, weil diese meist nicht über die nötige Routine verfügen.
Noch schlimmer, wenn Personenschaden entsteht - so kam bei einer Spaßregatta ein Teilnehmer durch einen unverhofft aber durch Skipperfehler verursacht überkommenden Baum ums Leben - die Skipperhaftpflicht hat dann wenigstens die finanziellen Folgeschäden bei der betroffenen Familie gedeckt!

Yachtcharter Reiserücktrittsversicherung

Eine Segelreise mit einer gecharterten Yacht betrifft ja eine Gruppe von meist 4- 12 Personen.
Was passiert, wenn davon einige ausfallen, zum Beispiel wegen einer Magengrippe,  oder gar der Skipper ausfällt?
Flüge sind meist durch Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt, aber wie verhält es sich mit der Yacht, den bestellten Extras, dem Transfer? Hunderte und tausende Euro sind da schnell beisammen!

Es empfiehlt sich daher, eine All-inclusive-Reiserücktrittsversicherung für diesen unerwünschten, aber gerade dann besonders finanziell folgeträchtigen Fall abzuschließen.

Zahlungsversicherung bei Yachtcharter

Zahlungen an Reiseveranstalter sind in Deutschland per Sicherungsschein (Info lesen? click hier)  gedeckt und gesetzlich sind die Veranstalter zum Reisesicherungsschein verpflichtet.

Aber Yachtcharter ist keine Reise, sondern Miete.
Agenturen versichern nur sich selbst und können den Drittleistenden nicht versichern.Lesen Sie dazu diese Info!
Daher kann man eine Zahlungsabsicherungsversicherung abschließen.
Informieren Sie scih hier über die

Zahlungsabsicherung bei Yachtcharter Formular downloaden


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